Vorstandschaft des Kreisverbandes ab 14.01.2019

- Wir bitten um Verständnis - vorläufig finden wegen der CORONA Problemtik keine Veranstaltungen des Kreisverbandes statt!!

Weitere Infos bittte auch auf der Seite des Landesverbandes - Logl BW- ;

 

 

Aktuelle Informationen des Kreisverbandes mit Rundschreiben 2/2020 vom 21.12.2020

1)        Jahreshauptversammlung 2021 – Verschiebung auf Sa., 26. Juni 2021

 
Wie den Vorständen und Beiräten bereits vor einigen Wochen mitgeteilt, hat die Vorstandschaft eine Verschiebung der Jahreshauptversammlung2021 von turnusgemäß im Januar auf (ausnahmsweise Samstag) 26.06.2021 beschlossen, nachdem auch im Frühjahr 2021 wahrscheinlich noch viele Einschränkungen u.a. für Versammlungenetc. zu erwarten sind.

 

Nachdem am Samstag, 26. Juni 2021 beim OGV Jungingen nachmittags die offizielle Eröffnung der landesweiten LOGL-Aktion "Tag der offenen Gartentür 2021" vorgesehen ist, bietet es sich an, diese Jahreshauptversammlung am Abend dieses Termins anzuschließen. Zu der Eröffnungsveranstaltung und dem anschließenden Rundgang sind natürlich Gäste auch und vor allem aus den anderen OGVs und den Baumwartvereinigungen im Kreisverband willkommen, die dann die Zeit bis zur Versammlung in "lockerer Runde" bei Gesprächen, Essen und Getränken verbringen können. Nach dem zweijährigen Turnus stehen Wahlen an, es sind der Kreisvorsitzende, einer seiner Stellvertreter sowie drei Beiräte zu wählen. Vorschläge zur Neubesetzung oder Wiederwahl dieser Ämter können Sie uns gerne einreichen.

 

2)        Lehrgang “LOGL-Geprüfter Fachwart für Obst und Garten”

Nach unserem Zweijahresturnus hätte im Januar 2021 der neue Lehrgang begonnen. Aufgrund der bekannten Einschränkungen und Unwägbarkeiten haben wir uns für eine Verschiebung auf Januar 2022 entschieden.

 

3)        Landesweite LOGL- Streuobstpflegetage 2021 / Kein Frühjahrsvortrag

 

Der Kreisverband hat mitden Baumwartvereinigungen und den Ortsvereinen regelmäßig an den landesweiten LOGL-Streuobstpflegetagen teilgenommen. Eine Durchführung im März 2021 wird von der Entwicklung der aktuellen Corona-Situation abhängen. Voraussichtlich würden wir dann die für 2020 in Laichingen geplante Aktion nachholen. Der Frühjahrsvortrag 2021 kann leider nicht angeboten warden.

 

4)        Lehrfahrt des Kreisverbandes nach  Kärnten mit einem Reiseveranstalter

– Donnerstag, 02. Juli -  Sonntag, 05. Juli 2020

Wie bekannt, mussten wir leider die für den 2. – 5. Juli 2020 geplante Kärntenfahrt mit dem Reiseveranstalter aus bekannten Gründen absagen bzw. vorsorglich sogar auf den Sommer 2022 verschieben.


Als neuer Termin ist vorgesehen: voraussichtlich erst Juli 2022. Wir bitten um Verständnis, aber der Schutz und Gesundheit unserer Vereinsmitglieder ist uns das wichtigste Gut.

 

Anmeldungen und Anfragen bitte direkt an unsere Geschäftsstelle.
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Misteln als "Schrecken" und Unheil für die Streuobstwiesen

 


Die zunehmende Verbreitung der Mistel in unseren Streuobstbeständen ist sehr bedenklich. Noch in den neunziger Jahren gab es einen Bericht mit dem Titel: „Die Mistel auf unseren Obstbäumen ist fast ausgestorben“. Heute haben wir eine massenhafte Ausbreitung der Mistel nicht nur in Baden-Württemberg sondern auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz sind die Bestände gefährdet. In einzelnen Regionen dieser Bundesländer kann man von einem flächendeckenden Befall der Streuobstwiesen sprechen, der lokal bereits bestandsgefährdend sind wie der NABU-Bundesfachausschuss Streuobst berichtet. Die Weißbeerige Mistel ( Viscum album), die auch Laubholzmistel genannt wird, ist überall auf dem Vormarsch. Die mangelnde Pflege der Streuobstbestände ist dabei die Hauptursache. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt aber auch der Klimawandel. Die Mistel schließt ihre Spaltsöffnungen deutlich später als die Wirtspflanze, sie entzieht dieser damit Wasser und dadurch kommt es einem verstärkten Trockenstress.

Bisher trat die Mistel bei uns in den Streuobstbeständen fast ausschließlich beim Apfel auf. Jetzt wurden erstmals auch Misteln auf einem Birnbaum in der Region Stuttgart auf den Fildern entdeckt. Dass die Mistel auf Birnen vorkommen kann, ist nicht neu. In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 1915 gab es einen Bericht, dass in Luxemburg 34 % des Mistelbefalls auf Apfel entfällt, 31 % auf Birnen, 24% auf die Pappel und der Rest auf andere Laubbäume. Auch das Vorkommen auf Birnen in Liechtenstein ist ebenso bekannt wie im Saarland und in einer kleinen Region in Nordbaden. Bei uns dagegen trat die Mistel auf Birnbäumen bisher nicht auf. Birnbäume haben einen besonderen Schutzmechanismus gegen Misteln. Durch eine natürlichen Abwehrstrategie stirbt beim Birnbaum das Gewebe im Umkreis der Keimungsstelle ab und damit auch der Halbschmarotzer. Diese sogenannte Hypersensibilität ist eine natürliche Abwehrstrategie von Pflanzen gegen Eindringlinge. Es die gleiche Strategie, die wir auch bei scharkaresistenten Zwetschgen beobachten.

Einer besonderen Unterart von Viscum album gelingt es diesen Schutzmechanismus zu überwinden, sie wird als Birnenmistel bezeichnet. Eine solche Mistel wurde auf einem mehr als 150 Jahre alten Baum in der nicht mehr sehr vitalen Krone einer Palmischbirne entdeckt. (Foto). Auf den ersten Blick war es nur eine einzige Mistel, erst beim genaueren hinschauen konnten drei Misteln im Alter von ca. drei Jahren beobachtet werden (Foto). Es taucht nun die Frage auf, wie kommt die Mistel auf diesen Baum? Mit großer Wahrscheinlichkeit geschah die Übertragung über den Kot von Vögeln, die auf dem Rückflug von oder zu Winterquartieren waren und auf dem Baum rasteten.

Die Entdeckung der Mistel war rein zufällig, es besteht deshalb die Gefahr, dass es im Land noch mehr befallene Birnbäume gibt. Es wird deshalb gebeten beim Spaziergang die Birnbäume etwas näher zu betrachten und einen Befall sofort bei der zuständigen Kommune zu melden. Eine Ausbreitung der Mistel auf der Birne käme einer Katastrophe gleich, denn diese Obstart ist durch die Krankheit Birnenverfall , welche durch Plasmodesmen ausgelöst wird, schon stark geschädigt und würde zum Tod vieler Bäume führen. Wie bei einer Pandemie gilt auch bei der Mistel die Regel, eine Ausbreitung zu verhindern.

Über den Streuobstbau wird viel gesprochen und geschrieben, leider sind die Maßnahmen zu seiner Erhaltung unzureichend. Das betrifft auch die Maßnahmen zur Beseitigung der Mistel auf unseren Bäumen. Aktionen sind nur sinnvoll wenn ganze Gewanne geräumt werden, denn eine Neuinfektion über befallene Bäume in der Nähe geschieht sehr schnell. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung muss jeder Besitzer einer Streuobstwiesen gefragt werden, ob man seine Wiese betreten und die Misteln entfernen darf. Nicht jeder wird dem zustimmen, zudem ich das Ganze ein großer bürokratischer Aufwand, der von der Kommune betrieben werden muss, denn der einzelne Bürger bekommt keine Auskunft über die Parzellennummer bzw. deren Besitzer. Es ist deshalb nur schwer verständlich warum es nicht eine Verordnung gibt, die ein Betreten und das Entfernen der Mistel erlaubt. Beim Feuerbrand gab es eine solche Verordnung. Laut dem zuständigen Ministerium hat das Betretungsrecht aber Vorrang vor der Mistel. Die große Problematik des Mistelbefalls wird nicht erkannt, während durch den Feuerbrand kein einziger älterer Apfelhochstamm im Land abstarb, sind es durch die Mistel in der Zwischenzeit schon Tausende und es werden noch wesentlich mehr folgen.

Andere Bundesländer sind wesentlich aktiver, so haben nun der Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz und das Saar-Umweltministerium mit finanzieller Unterstützung des Landes und der Europäischen Union (EU) als Gegenmaßnahme ein Modellprojekt gestartet. Dabei werden die Misteln von einer Baumpflegefirma mit Hilfe von Teleskopstiel-Sägen und anderen Werkzeugen entfernt.
Das „Leader“-Projekt des Europäischen Landwirtschaftsfonds für nachhaltige landwirtschaftliche und waldwirtschaftliche Nutzung und trägt den Namen „Befallsdruckminderung der Mistel“. Das gesamte Mistelbeseitigungsprojekt wird mit Mitteln des Landes und der Europäischen Union mit rund 60 800 Euro bezuschusst. Dank der Fördersumme werden so 80 Prozent der Kosten für die professionelle Pflege der Streuobstwiesen getragen, so dass Flächenbesitzer bei der Beseitigung der Misteln enorm entlastet werden. „Wir hoffen, mit unserem Projekt Nachahmer zu finden und das Bewusstsein für die Problematik der Mistelverbreitung in den Obstbäumen bei der Bevölkerung zu schärfen“ heißt es in einer Mitteilung.

Autor/-in: Dr. Walter Hartmann, abgedruckt mit freundlicher Genehmigung ohne Gewähr

Infos zum Streuobstpflegeprogramm - Fortsetzung 2020/2021 (Stand Mai 2020)

Die Landesregierung hat vor kurzem beschlossen, im Rahmen der Streuobstkonzeption die Förderperiode für die Landesmaßnahme Baumschnitt-Streuobst zur Unterstützung der Baumbewirtschafter um zunächst weitere fünf Jahre zu verlängern. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Sammelanträge können beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 15. Juli eingereicht werden.

Informationen zur Antragstellung : https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/ Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt Informationen zu Ansprechpersonen und die Formulare finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/Streuobst.aspx

(Angaben ohne Gewähr)

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Tag der offenen Gartentür 2020 (entfällt)

Der „Tag der offenen Gartentür“ kann dieses Jahr nicht stattfinden und pausiert deshalb.

Wir würden uns aber sehr über interessante Bilder und Anregungen aus Ihrem Garten freuen, die wir gerne für Sie in einer Online-Galerie zusammenstellen möchten. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ,

 

Überregionales Fachwartetreffen

Das für September in Kooperation mit der LTZ Augustenberg geplante Überregionale Fachwartetreffen muss auf das nächste Jahr verschoben werden (vorgemerkter Termin 18.09. 2021) .

Fachwartefortbildungen Alle geplanten Fachwartefortbildungen bis Juli können nicht stattfinden. Bezüglich der weiteren Termine bitte einen Blick auf dies Seite des Logl Bw.

TiPP:Landesnaturschutzpreis - bewerben Sie sich 

Unter dem Motto „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“ schreibt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg den 20. Landesnaturschutzpreis aus. Es werden Initiativen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für die Schaffung neuer Lebensräume in der freien Landschaft und auch i m Siedlungsbereich engagieren. Der Landesnaturschutzpreis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert und wird in der Regel mehreren Preisträgerinnen und Preisträgern verliehen. Bis zum 1. August 2020 können Verbände, Vereine, Gruppen sowie Einzelpersonen, Schulen oder Kindergärten aus Baden-Württemberg über die Unteren Naturschutzbehörden ihre Bewerbungen einreichen.

Informationen und Bewerbungsformulare: https://stiftung-naturschutz.landbw.de/landesnaturschutzpreis

Ausblick auf die Veranstaltungen des Kreisverbandes 2020 (alles abgesagt):

 

 

- Jahreshauptversammlung 2020 am Mo. 13.01.2020 - 19.00 Uhr Gasthof Rössle, Laichingen

- Frühjahrsvortrag 2020 - 18.03.2010, Gasthof Ochsen Berghülen, Thema "Alte Kulturarten und -sorten"

- Teilnahme an den landesweiten Streuobstpflegetage 2020 - Samstag, 28.03.2020 voraussichtlich in Laichingen 

- 04.04.2020 - Landesverband Logl - Angebot zur Vorbesichtigung der Landesgartenschau Überlingen

- 16.05.2020 Landesverband Logl - Mitgliederversammlung in Neuhausen o.E.

- Lehrfahrt 2020 mit Reiseveranstalter - Do. 02.07. bis 05.07.2020 nach Kärnten- abgesagt und verschoben auf 2021; Detailinfos bei der Geschäftsstelle

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Rückblende zur Jahreshauptversammlung 2019 des Kreisverbandes 

am 14.01.2019 von 19.00 bis 21.30 Uhr in Ulm Seligweiler

Es wurde folgende Tagesordnung abegehandelt:

1)       Begrüßung und Grußworte

2)       Berichte des 1. Vorsitzenden und der Kassiererin

3)       Bericht der Kassenprüfer

4)       Entlastungen

5)        Wahlen ( Stv. Kreisvorsitzender, Beiräte, LOGL-Delegierte )

6)       Rückblick auf das Obstjahr 2018, Rudolf Gerster  1. Vors. der Baumwartvgg.  Ulm

7)       Anträge, Verschiedenes

danach folgte ein interessanter Vortrag zum Thema „Kakteen“ Herr Theo Hagel, Untermarchtal

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

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Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

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Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm e.V.
Kreisvorsitzender Günter Stolz
Amselweg 4
89188 Merklingen

Telefon: 07161 / 202-3000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

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Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung

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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
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  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Datum

Veranstaltung

Ort

Uhrzeit

 

   

 

 

 

neu 18.01.2023

Jahreshauptversammlung 2023 Kreisverband

mit Wahlen ! 

Bernstadt Gasthof Waldhorn

vorauss. 19.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

Samstag, nn.03.2023

Mitwirkung bei der Landesweiten Streuobst-Pflegeaktion 

                            

Munderkingen

13.00 Uhr

keine Voranmeldung notwendig!

 April 2023

Vorbesichtigung der Bundesgartenschau 2023

nur über Logl

nur gegen Voranmeldung Geschäftsstelle 

März 2023

eventl Frühjahrsvortrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

noch unbekannt 

 

Sa. 26.06.2023

 

 

 

Logl-Mitgliederversammlung

 

Tag der offenen Gartentür in

 

 

a

nur gegen Voranmeldung bei Günter Stolz 

 

 

 

 

 

 

20.-23. Juli 2023

Lehrfahrt (nur Vermittlung durch KV)

 "Mostviertel Niederösterreich"

 nur gegen Anmeldung bei Geschäftsstelle

 Sept.2023

 

 

 

 

 überregionales Fachwartetreffen des LOGL

  infos beim Logl
 Nov. 2023  Nachtreffen zur Lehrfahrt 2023    
       

 

Weitere überörtliche

  • - Fortbildungstermine Fachwartevereinigungen
  • - Termine rund um den Obst- und Gartenbau

 

sind auf der Homepage des Landesverbandes unter

http://www.logl-bw.de/Aktuelles/Termine/

abrufbar.